Lila Veilchen

Möglichmacher

Autor: admin

  • Möglichmacher

    Möglichmacher

    Unsere Möglichmacher begleiten den Verein mit wertvoller Unterstützung – sei es durch gute Ideen, tatkräftiges Mitwirken oder finanzielle Spenden. Mit ihrem Engagement helfen sie dabei, Projekte wachsen zu lassen und gemeinsame Ziele Wirklichkeit werden zu lassen. Sie schenken Vertrauen, Rückhalt und Perspektive.

    Dafür sagen wir herzlich Danke.

  • Barrierefreie Website

    Barrierefreie Website

    Barrierefreie Webseite

    Die Aktion Mensch hat den Verein Allmendina e.V. bei der Umsetzung einer barrierefreien Website gefördert. Ziel der Förderung ist es, digitale Inhalte für alle Menschen zugänglich zu machen – unabhängig von körperlichen oder kognitiven Einschränkungen.



    Dank an [at] Code & Consult

    Ein besonderes Dankeschön geht an Akın Tekercibaşı – [at] Code & Consult für die gelungene Umsetzung unserer barrierefreien Website. Mit unermüdlichem Enthusiasmus, großer Detailgenauigkeit, aber auch Ideenreichtum und Spielfreude fand er für jedes „Problem“ die passende Lösung. Wir haben gelernt, dass die Dinge, die Besucher einer barrierefreien Website auf den ersten Blick nicht sehen können, erst die Barrierefreiheit ausmachen. Vielen herzlichen Dank!

  • Barrierefreie Hochbeete

    Barrierefreie Hochbeete

    Barrierefreie mobile Hochbeete – die Aktion Mensch macht’s möglich!

    „Garten macht glücklich!” – Dies gilt leider nicht für alle. Wenn der Rollstuhl oder der Rollator über eine holprige Wiese fahren muss oder Hochbeete nicht unterfahrbar sind, macht das Gärtnern Menschen mit Mobilitätseinschränkungen keinen Spaß.

    Die Aktion Mensch unterstützte deshalb im Jahr 2024 den Allmendina e.V. beim Bau barrierefreier und mobiler Hochbeete. Sie ermöglichen gemeinsames Gärtnern für alle. Dank der angenehmen Arbeitshöhe und der guten Unterfahrbarkeit kann jede*r selbstständig und bequem mitmachen.

    Fahrbare Hochbeete – viele Möglichkeiten

    Wenn die drei Hochbeete eng aneinandergestellt werden, geben sie ihren Platz für vielfältige Aktivitäten auf der Fläche frei. Gleichzeitig ermöglichen sie, die vorhandene Fläche je nach Wunsch umzugestalten. Eine Gruppe kann gemeinsam gärtnern und im Anschluss die Beete so stellen, dass in deren Mitte eine Kaffeetafel aufgestellt werden kann und die Gruppe ihre Tagesarbeit genüsslich betrachten kann.

    Gleichzeitig können die mobilen Beete in oder aus der Sonne gefahren werden.

    Die Umsetzung war eine Herausforderung!

    Um die Hochbeete mobil, sicher und gleichzeitig unterfahrbar zu machen, waren eingehende Überlegungen zur Verteilung der entstehenden Traglasten nach unten erforderlich. Dazu hat die Werkstatt für angewandte Ökologie GbR schwere Eichenholzbalken verwendet. Diese dienen gleichzeitig als Radnarbe für die jeweils drei angebrachten Reifen aus Vollgummi.

    Herzlichen Dank an Aktion Mensch

    Wir möchten uns vielfach für die Förderung der barrierefreien und mobilen Hochbeeten bedanken. Die mobilen Hochbeete laden nun zu Begegnung, Austausch und Freude an Natur und Nachhaltigkeit ein. Durch die Förderung der Aktion Mensch werden Barrieren abgebaut und Inklusion im Alltag erlebbar gemacht.

    Dank an die Werkstatt für angewandte Ökologie

    Allmendina e. V. dankt auch der Werkstatt für angewandte Ökologie für die Idee, die drei Hochbeete in Form des Allmendina e.V.-Logos zu gestalten! 

    Ebenso für die intelligente Planung, fachliche Handwerksarbeit und die stabile Bauweise. »Fröhlich sehen sie aus!«

    Besonderer Dank an klimafarmer – bio, torffrei, Terra Preta – einfach gut!

    Die in den barrierefreien Hochbeeten verwendete Erde ist torffreie Bio Hochbeet- und Gemüseerde auf Terra Preta (Schwarzerde) Basis. Sie wird zur Komplettfüllung von Hochbeeten für ein- und mehrjährige Pflanzen verwendet. Die in ihr verwendete Pflanzenkohle speichert langanhaltend Nährstoffe und Wasser und erleichtert das Gärtnern.

    klimafarmer fördert Allmendina e.V. in vielfacher Form und hat uns diese gesunde Terra Preta-Hochbeeterde zur Verfügung gestellt. Vielen Dank!








    Hier sind sie:

    Die Entwicklung und Bau der Hochbeete

  • Die mythischen Kräfte der Gottesanbeterin

    Die mythischen Kräfte der Gottesanbeterin

    Die mythischen Kräfte der Gottesanbeterin

    Im ersten Sommer auf dem Allmendfeld haben wir Mahd sehr lange (zu lange) herausgezögert. Wir wollten sehen, was denn so wächst. Christa von »Menschenskinder« lieh uns im August den robusten Hochwiesenmäher des Kindergartens in Darmstadt Kranichstein (Danke!). Man muß hinter ihm herlaufen und das Heu wird seitlich abgelegt. Es ist eine halbwegs insektenschonende Art der Mahd, aber immer noch ein Risiko für sie. Nach drei Arbeitsstunden blieb das Gerät mit laufendem Motor einfach stehen. Was hatte ich falsch gemacht, … Sprit, Bedienungsfehler,…? Die oberflächliche Untersuchung ergab einen gerissenen Keilriemen.

    Ich fühlte mich beobachtet und irgendwie ertappt und schaute nach vorne in Gras. Tatsächlich wurde ich mit durch die zwei merkwürdig weit auseinanderstehenden Augen einer grünen Gottesanbeterin* argwöhnisch betrachtet. Ich hörte so etwas wie:
    »Bis hierhin und nicht weiter Untergebener!«

    Steckbrief: Europäische Gottesanbeterin

    Deutscher Name:
    Europäische Gottesanbeterin
    Wissenschaftlicher Name:
    Mantis religiosa (Linnaeus, 1758)
    Klasse:
    Insekten (Insecta)
    Ordnung:
    Fangschrecken (Mantodea)
    Familie:
    Mantidae
    Gattung:
    Mantis

    Kurzprofil:
    Wärmeliebende Lauerjägerin, hervorragend getarnt – von grün bis braun. In Deutschland hat sie sich in den letzten Jahrzehnten deutlich ausgebreitet, auch entlang von Bahnflächen und auf Brachen.

    Verbreitung (Deutschland):
    Ursprünglich v. a. in Südwestdeutschland, mittlerweile starke Ausbreitung und Neuansiedlungen in mehreren Bundesländern.

    Schutz:
    In Deutschland besonders geschützt (Bundesartenschutzverordnung, Anlage 1).
    Hinweis: In der bundesweiten Roten Liste wird die Art aktuell als ungefährdet geführt, mit deutlicher Zunahme.

    Bitte nicht mitnehmen:
    Nicht fangen/„retten“, außer akute Gefahr (z. B. Straße) – dann in unmittelbare sichere Nähe umsetzen.

  • Verein

    Wir sind der Allmendina e.V. 

    Zweck des Vereins ist es, Kunst und Kultur erlebbar zu machen, den Natur- und
    Umweltschutz zu stärken sowie Erziehung, Volks- und Jugendbildung zu fördern.

    Dazu entwickelt und realisiert der Verein künstlerische Ausstellungen – etwa aus Fotografie, Malerei, Skulptur und Film – und schafft mit kulturellen Angeboten wie Theateraufführungen, Vorführungen von Kunstfilmen, Licht- und Audioinstallationen sowie Konzerten Räume für Begegnung und Inspiration.

    Ergänzend lädt der Verein mit kreativen Workshops und Seminaren zum Mitmachen und Ausprobieren ein. Darüber hinaus organisiert und begleitet er
    Vorträge, Veranstaltungen und Arbeitsgruppen zur nachhaltigen Landnutzung und zum Umweltschutz und ermöglicht so lebenslanges Lernen für Menschen aller Altersgruppen.

    Ein wenig formeller haben wir das ganze auch in unserer Vereinssatzung festgehalten, die du hier zum Download findest.

  • Baumschnittkurs 2025

    Baumschnittkurs 2025

    Baumschnittkurs 2025:

    Apfelbäume lesen, Zukunft wachsen lassen

    Am 25. Januar 2025 traf sich eine kleine Runde aus Allmendinas und Freunden, um sich von Horst in die Kunst des Winterschnitts einführen zu lassen. Die Apfelbäume standen still und klar im Winterlicht – perfekt, um ihre Struktur zu lesen und zu verstehen, wie ein Baum denkt, wächst und Kraft verteilt.

    Horst zeigte uns, warum gerade der Winter der richtige Moment ist: Die Säfte ruhen, die Krone ist offen sichtbar, und jeder Schnitt wird zu einem bewussten Impuls für den kommenden Frühling. Gemeinsam lernten wir, alte Äste zu entlasten, junge Triebe zu fördern und den Baum so zu formen, dass Licht, Luft und Vitalität wieder ins Zentrum fließen.

    Es war ein konzentrierter, ruhiger Tag zwischen kahlen Zweigen, kalter Luft und vielen kleinen Aha-Momenten. Ein Kurs, der nicht nur Wissen vermittelt hat, sondern auch Nähe zur Natur – und zu den Bäumen, die uns Jahr für Jahr tragen und nähren.

    Fotogalerie

    Die Kunst des Winterschnitts in Bildern:

  • ADFC zu Gast bei Allmendina

    ADFC zu Gast bei Allmendina

    ADFC zu Gast bei Allmendina

    Eine gemeinsame Fahrradtour ab Darmstadt mit Besuch des Bauerngartens in Eberstadt und Picknick unter den Obstbäumen bei Allmendina im Ried.
    Eine gemeinsame Aktion von Urban Garden Darmstadt e.v., ADFC Darmstadt und Allmendina e.V.

  • Kunst & Ökologie »Hof im Allmendfeld«

    Bearbeiten, bewahren und neue Akzente setzen

    Der Hof im Allmendfeld liegt am Rand des Gernsheimer Stadtteils Allmendfeld – mitten im Hessischen Ried, umgeben von Feldern, Landwirtschaft und in unmittelbarer Nähe des Rheins. Hier, wo die Ebenen des Rieds in weitem Licht liegen, entsteht ein Ort, an dem Kunst, Ökologie und gemeinschaftliches Handeln zusammenfinden.

    Unter dem Leitgedanken „Bearbeiten, bewahren, neue Akzente setzen“ entsteht ein offenes Experimentierfeld für nachhaltige Lebensformen und künstlerische Praxis. Der Hof wird zu einem Raum, in dem Kreativität und Verantwortung miteinander verwoben sind – ein Ort, der Fragen nach dem Zusammenleben von Mensch und Umwelt stellt und praktische Antworten ausprobiert.

    Unter dem Titel „Kunst & Ökologie“ öffnet sich ein neues Kapitel in der Geschichte des Hofes. Hier werden Ideen kultiviert:
    Arbeiten, Forschen, Experimentieren mit den vorhandenen Möglichkeiten und Materialien.
    Geplant sind Workshops, Seminare und Projekte, in denen Wissen geteilt und erprobt wird – von der Theorie zur Praxis. Themen reichen von der Herstellung von Terra Preta und Kreislaufwirtschaft über gemeinschaftliche Ernteaktionen auf 1,5 Hektar Streuobstwiesen bis hin zum Sammeln und Bewahren von Saatgut.

    Das Ziel ist es, ein ökologisches und kulturelles Zentrum im Kleinen zu schaffen – einen Ort, der Stadt und Land miteinander verbindet, sinnliche Wahrnehmung fördert und Austausch ermöglicht. Kunst wird hier nicht als Dekoration verstanden, sondern als Werkzeug, um Prozesse sichtbar zu machen, Verbindungen zu schaffen und neue Perspektiven auf unsere Umwelt zu eröffnen.

    Der Hof im Allmendfeld ist kein Geschäftsmodell, sondern ein Weg, Gemeinschaft zu gestalten.
    Er lädt dazu ein, Verantwortung zu teilen, voneinander zu lernen und eine solidarische Kunstland(wirt)schaft zu entwickeln. Das Projekt versteht sich als Versuchsanordnung für eine hoffnungsvolle Zukunft – ein Ort, an dem Denken, Handeln und Fühlen zusammenfinden dürfen.

  • Satzung des Allmendina e.V.

    Satzung des Allmendina e.V.

    Satzung des Allmendina e.V.

    § 1 – Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr

    Der Verein führt den Namen Allmendina, im Folgenden „Verein“ genannt. Der Verein soll in das Vereinsregister des Amtsgerichts Darmstadt eingetragen werden und nach Eintragung den Namenszusatz „eingetragener Verein“ in der abgekürzten Form „e.V.“ führen. Nach der Eintragung lautet der Name Allmendina e.V.

    Der Verein hat seinen Sitz in Allmendfeld-Gernsheim. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

    § 2 – Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins

    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

    Zwecke des Vereins sind:

    • die Förderung von Kunst und Kultur
    • die Förderung des Natur- und Umweltschutzes
    • die Förderung der Erziehung, Volks- und Jugendbildung

    Dieser Zweck wird insbesondere erreicht durch:

    • Konzipieren und Durchführen von künstlerischen Ausstellungen (Fotografie, Malerei, Skulptur, Film)
    • Kulturelle Veranstaltungen wie Theateraufführungen, Kunstfilmvorführungen, Licht- und Audioinstallationen, Konzerte
    • Durchführung kreativer Workshops und Seminare
    • Vorträge, Veranstaltungen und Arbeitsgruppen zur nachhaltigen Landnutzung und zum Umweltschutz
    • Bildungs- und Erziehungsveranstaltungen zu Naturschutz und Landwirtschaft für Schulklassen und Kindergärten

    Der Verein kann diese Zwecke auch durch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln an steuerbegünstigte Körperschaften im Sinne des § 58 Nr. 1 AO verfolgen.

    Der Verein ist selbstlos tätig, erstrebt keinen Gewinn und verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch zweckfremde Ausgaben oder unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

    § 3 – Mitgliedschaft

    Mitglied des Vereins kann jede volljährige natürliche Person werden, die die Ziele des Vereins unterstützt. Auch juristische Personen können Mitglied werden. Der Vertreter einer juristischen Person hat eine Stimme.

    Die Aufnahme erfolgt durch schriftliche Beitrittserklärung und Vorstandsbeschluss.

    Über den Ausschluss eines Mitglieds entscheidet der Vorstand. Der Ausschluss wird schriftlich begründet. Gründe können u. a. Beitragsrückstände, grobe Verstöße gegen Vereinsziele oder vereinsschädigendes Verhalten sein.

    Mit der Aufnahme erkennt das Mitglied die Satzung an.

    § 4 – Rechte, Pflichten und Mitgliedschaft

    • Jedes Mitglied hat aktives und passives Wahl- und Stimmrecht.
    • Jedes Mitglied darf an allen Veranstaltungen des Vereins teilnehmen.
    • Jedes Mitglied unterstützt die Ziele des Vereins.

    Die Mitgliedschaft verlängert sich automatisch um 12 Monate, wenn sie nicht bis 31. Dezember gekündigt wird.

    Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod. Austritte müssen schriftlich mit zwei Monaten Frist erklärt werden.

    § 5 – Mitgliedsbeiträge

    Die Höhe des Beitrags legt die Mitgliederversammlung fest.

    Der Beitrag ist mit Beginn der Mitgliedschaft und danach jährlich zu zahlen. Der Vorstand kann Mitglieder in besonderen Fällen vom Beitrag befreien.

    § 6 – Organe des Vereins

    • Mitgliederversammlung
    • Vorstand
    • Beirat

    § 7 – Die Mitgliederversammlung

    Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmübertragung ist möglich.

    Eine ordentliche Mitgliederversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. Einladung erfolgt 14 Tage vorher per E-Mail oder Post.

    Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Satzungsänderungen benötigen eine Zweidrittelmehrheit.

    § 8 – Aufgaben der Mitgliederversammlung

    • Grundsatzbeschlüsse
    • Arbeitsgruppen
    • Berichte entgegennehmen & Vorstand entlasten
    • Haushaltsplan genehmigen
    • Beiträge festsetzen
    • Vorstand & Kassenprüfer wählen
    • Satzungsänderungen

    § 9 – Beschlussfassung der Mitgliederversammlung

    Die Versammlung wird von der/dem Vorsitzenden geleitet. Beschlüsse werden protokolliert und von Versammlungsleitung und Schriftführung unterzeichnet.

    § 10 – Der Vorstand

    Der Vorstand besteht aus:

    • 1. Vorsitzende/r
    • 2. Vorsitzende/r (Kassenwart)
    • weiteres Mitglied

    1. und 2. Vorsitzende vertreten den Verein jeweils einzeln.

    Sitzungen können in Präsenz oder virtuell stattfinden.

    Der Vorstand leitet die Arbeit des Vereins, erstellt den Jahresabschluss und führt die laufenden Geschäfte.

    Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

    § 11 – Beirat

    Die Mitgliederversammlung kann einen Beirat einsetzen. Aufgaben werden in einer Geschäftsordnung geregelt.

    § 12 – Kassenprüfung

    Die Kassenprüfung erfolgt jährlich durch eine/n gewählte/n Kassenprüfer/in. Die Amtszeit beträgt zwei Jahre.

    § 13 – Auflösung des Vereins

    Die Auflösung erfordert eine Dreiviertelmehrheit der Mitgliederversammlung.

    Vermögen fällt an die Initiative Essbares Darmstadt e.V. zur Verwendung für gemeinnützige Zwecke.

    § 14 – Inkrafttreten

    Die Satzung wurde am 11. November 2021 beschlossen und tritt mit der Eintragung ins Vereinsregister in Kraft.

  • Impressum

    Impressum

    Impressum

    Allmendina e.V.
    Frankenfelder Weg 5
    64579 Gernsheim-Allmendfeld
    Deutschland

    Telefon: 0173 – 6771433
    E-Mail: website@allmendina.de
    Website: https://allmendina.de

    Vertretungsberechtigter Vorstand

    1. Vorsitzende:
    Anouschka Sarafzade

    2. Vorsitzender (Kassenwart):
    Arne Kupetz

    Vereinsregister

    Amtsgericht Darmstadt, Registernummer:
    VR 84582

    Gemeinnützigkeit

    Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO.

    Verantwortlich für den Inhalt nach § 55 Abs. 2 RStV

    Anouschka Sarafzade
    Frankenfelder Weg 5
    64579 Gernsheim-Allmendfeld

    Webhosting & technische Umsetzung

    [at] Code & Consult – Akin Tekercibasi
    E-Mail: at@tekercibasi.de | tekercibasi.de
    Hosting: vHost bei Netcup GmbH, Karlsruhe

    Haftung für Inhalte & Links

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